Allgemeine Bestimmungen
1. Das Schießen ist gaugeschlossen, d.h. teilnahmeberechtigt sind nur Schützen, die laut
Schützenausweis bis zum 23.04.2023 als Erstmitglied im Gau Türkheim gemeldet sind sowie geladene
Ehrengäste.
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2. Das Gauschießen 2023 wird nach der Schießordnung des BSSB, der Sportordnung des
DSB sowie den Beschlüssen des Gauschützenmeisteramts und des veranstaltenden Vereins durchgeführt.
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3. Es wird in Wiedergeltingen, wie auch in Amberg auf elektronischen Meyton
Schießanlagen geschossen.
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4. Es gelten die Reservierungsregeln für Schießstände, wie im Schießprogramm und auf der Homepage
veröffentlicht.
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5. Die Klasseneinteilung weicht von der Sportordnung des DSB ab.
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6. Für Schüler und Jugendliche unter 14 Jahren ist vom jeweiligen Verein eine zur Obhut für Kinder befähigte
Aufsicht zu stellen. Schüler im Sinne der Sportordnung des DSB dürfen keine Schießerleichterung verwenden.
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7. Schüler, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Anmeldung eine
Sondergenehmigung des Landratsamtes vorweisen.
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8. Das Hilfsmittel Schlinge ist ab 60 Jahren erlaubt. Der Hocker ist ab 70 Jahren zugelassen.
Körperbehinderte dürfen die im Schützenpass eingetragenen Hilfsmittel verwenden.
Das Benützen eines Federbocks ist nicht gestattet. Die jeweils benötigten Hilfsmittel sind vom Schützen selbst
mitzubringen (Hocker, Schlinge, Auflagebock gemäß SPO DSB).
Die nicht abziehende Hand darf bei der Schlinge das Gewehr nicht halten.
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9. Optische Zielhilfsmittel mit maximal 1,5-facher Vergrößerung (Adlerauge) dürfen verwendet werden.
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10. Den Weisungen der Aufsicht und der Schießleitung ist Folge zu leisten.
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11. Die Einlage muss durchgeschossen werden und ist nicht mit der Mannschaftswertung/ Gaueinzelmeisterschaft
kombinierbar.
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12. Für die Richtigkeit der Serien und die Eintragung von diesen in die Bollette ist jeder Schütze selbst
verantwortlich.
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13. Bei gleicher Ring- oder Teilerzahl entscheidet die nächst bessere Deckserie oder Teiler.
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14. Sollten unerwartete Ereignisse einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens in Frage stellen, bleibt unter
Ausschluss des Rechtsweges der Schießleitung eine zeitliche oder räumliche Verlegung vorbehalten.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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15. Jeder Schütze wird gebeten, bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten sofort bei der Standaufsicht Mitteilung
zu machen. Unregelmäßigkeiten, auch der Versuch, ziehen den Ausschluss vom Schießen und den Preisverlust
nach sich. Auch sonstige Vorgänge, die einer Klärung bedürfen, sind vom beobachtenden Schützen der
Standaufsicht zu melden.
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16. Im Bereich der Schießanlagen gilt Alkohol- und Rauchverbot.
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17. Bei Andrang kann die Schießzeit begrenzt werden.
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18. Bei Verlust der Bollette werden alle Festscheiben auf der neuen Bollette gestrichen.
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19. Falsch angezeigte Ergebnisse auf den Ergebnislisten berechtigen nicht zum Anspruch auf einen Preis.
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20. Treffer die aus technischen Gründen nicht angezeigt werden, gelten als nicht geschossen.
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21. Bei Reklamationen ist eine Gebühr von 20 € zu hinterlegen. Die Reklamation wird schnellstmöglich bewertet.
Bei berechtigter Reklamation wird der Betrag erstattet. Ansonsten verfällt der Betrag zugunsten des
Veranstalters. Die Einspruchsfrist beträgt vom Zeitpunkt der Auswertung an 2 Tage. Die Einspruchsfrist erlischt
am 10.05.2023 um 18.00 Uhr. Die Reklamation muss schriftlich im Festbüro oder an eine der folgenden
Adressen abgegeben werden:
Kugelmann Sebastian, Alpenweg 6, 86859 Igling OT Holzhausen
oder
Wiethüchter Marianne, Bachweg 18, 86879 Wiedergeltingen
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22. Jeder Schütze und Besucher der Schießanlagen ist für sein Sportgerät, seine Kleidung und alle mitgeführten
Gegenstände selbst verantwortlich. Für Ereignisse, die außerhalb der Verantwortung des Veranstalters liegen,
können keine Ansprüche erhoben werden.
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23. Sicherheit ist oberstes Gebot. Sportgeräte sind mit der vorgeschriebenen durchgezogenen Sicherheitsschnur in
einer Warnfarbe, Pufferpatrone oder zugelassener Mündungsschoner gegen Unfälle zu sichern. Der Transport
von Sportgeräten ist nur im abgesperrten Koffer oder in einer gesicherten Gewehrtasche erlaubt.
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24. Zur Abwicklung des Gauschießens und Speicherung der Daten wird ein EDV Programm verwendet. Die
Auswertung erfolgt über Meyton und WM-Shot.
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25. Mit der Teilnahme bzw. Anmeldung unterwirft sich der Schütze der Sportordnung des DSB, der Schießordnung
des BSSB und den Allgemeinen Bestimmungen dieser Ausschreibung. Er erklärt sich damit einverstanden, dass
seine persönlichen Daten in entsprechenden Start- sowie Ergebnisdateien oder –listen veröffentlicht sowie
elektronisch gespeichert werden. Einer Veröffentlichung dieser Daten sowie seiner Bildnisse in den neuen
Medien und den Publikationen der Zeitungen (Tageszeitung, BSZ, DSZ) wird zugestimmt.
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26. Die Ergebnislisten werden während des Wettbewerbes in der Schießhalle sowie auf der Internetseite des
Schützenverein 1883 Wiedergeltingen e.V.
www.schuetzenverein-wiedergeltingen.de veröffentlicht.
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27. Jeder Verein hat eine Person zur Preisverteilung abzustellen. Nicht abgeholte Preise verfallen 14 Tage nach der
Preisverteilung und werden nicht nachgesandt. Jeder Schütze ist für die Einlösung der Gutscheine selbst
verantwortlich. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
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28. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Schießprogramm wurde dem Gauschützenmeisteramt vorgelegt und wird allen Schützen zur Teilnahme bestens empfohlen.